Truppmannausbildung Teil I (Grundausbildungslehrgang)

Jedes aktive Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr muss einen Grundausbildungslehrgang (Truppmann Teil I) im Rahmen der zweijährigen Truppmannausbildung absolvieren. Entsprechend der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr" wird den Lehrgangsteilnehmern Basiswissen und grundlegende Tätigkeiten in den taktischen Einheiten (Trupp, Staffel, Gruppe) vermittelt, so dass sie befähigt sind, die Funktion des Truppmitgliedes unter Anleitung wahrzunehmen.

In den theoretischen Ausbildungseinheiten werden Rechtsgrundlagen, Verbrennungsvorgang und Löschwirkung von Löschmitteln, Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr, Unfallverhütung und Verhalten bei Gefahren besprochen und erarbeitet. Praktische Unterweisungen in Geräten der Feuerwehr, dem Vortragen eines Löschangriffes nach FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz", der richtige Umgang mit tragbaren Leitern der Feuerwehr und die einfache Technische Hilfeleistung sind Bestandteil der praktischen Ausbildung.

Die Truppmannausbildung Teil I schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.

Zugangsvoraussetzung

  • Bei Lehrgangsbeginn vollendetes 16. Lebensjahr.