Unterweisung „Absturzsicherung“

Es kommt vor, dass Menschen in Höhen und Tiefen so verunglücken, dass sie mit Leitern der Feuerwehr nicht und auf anderem Wege nicht ohne Absturzrisiko zu erreichen sind. Auch zu Nachlöscharbeiten müssen Feuerwehrkräfte teilweise absturzgefährdete Bereiche betreten. Genauso kann es nach wetterbedingten Einsätzen (Sturm, Schneefall) zur Gefahrenabwehr nötig sein, in Bereiche vorzugehen, in denen die Gefahr besteht, dass Feuerwehrleute abstürzen. Um in diesen und weiteren Fällen ein sicheres Vorgehen ohne Eigengefährdung zu ermöglichen, hält die Feuerwehr spezielle Gerätschaften zur Sicherung gegen Absturz (z.B. durch Auffangen) vor. Ihre Anwendung bedarf besonderer Schulung und Übung.

Die Unterweisung, die an einem Wochenende durchgeführt wird, gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Ziel ist es, dass die Feuerwehrleute die Gefahren beurteilen sowie die Grund-techniken der Absturzsicherung kennen und selbstständig anwenden können.

Zugangsvoraussetzung

  • Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil II
  • Bei Lehrgangsbeginn vollendetes 18. Lebensjahr

Hier geht es zum Stundenplan (Änderungen möglich!) für die Unterweisung "Absturzsicherung".