Rauchmelder

Seit dem 01.01.2016 ist es in Niedersachsen Pflicht, in

  • Schlafräumen,
  • Kinderzimmern
  • und in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

Rauchmelder zu installieren.

Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer eines Gebäudes bzw. der Wohnung.

Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über das Gebäude bzw. die Wohnung ausüben, sind für die Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich. Es sei denn, der oder die Eigentümer/In übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Weitere Informationen: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/