Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Bei einem Brand entstehen starke Atemgifte die binnen kürzester Zeit schwere bis sogar tödliche Verletzungen herbeiführen können. Um dennoch so schnell und effektiv wie möglich eine Brand-bekämpfung im Innenangriff durchführen zu können, ist die Feuerwehr mit Atemschutzgeräten aus-gestattet. Aber ebenso bei Bränden im Freien kann das Anlegen des Atemschutzes unumgänglich sein. Atemschutzgeräte ermöglichen den Einsatzkräften eine umluftunabhängige Atemluftversorgung.

Der Lehrgang, der an zwei Wochenenden durchgeführt wird, gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. In der Theorie werden unter anderem die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 "Atemschutz", Geräte für den Atemschutzeinsatz, die Atmung des Menschen, Atemgifte, Einsatzgrundsätze und die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger behandelt. In der Praxis werden der Umgang, das An- und Ablegen und die Gewöhnung an die Atemschutzgeräte geübt.

Der Atemschutzgeräteträgerlehrgang schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.

Zugangsvoraussetzung

  • Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I
  • Bei Lehrgangsbeginn vollendetes 18. Lebensjahr
  • Gültige ärztliche Bescheinigung nach G 26.3
  • Empfohlen wird der Besuch des Sprechfunkerlehrgangs, ist aber keine zwingende Voraussetzung

Hier geht es zum Stundenplan (Änderungen möglich!) für den Atemschutzgeräteträgerlehrgang.