Truppmannausbildung Teil II

Mit erfolgreichem Abschluss der Truppmannausbildung Teil I ist die Truppmannausbildung noch nicht beendet. Entsprechend der FwDV 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr" schließt sich nun der zweite Teil der Truppmannausbildung an. In 80 Ausbildungsstunden, verteilt auf zwei Jahre, soll in der Standortausbildung das Gelernte vertieft, gefestigt und weiter ausgebaut werden. Gleichfalls sind standortbezogene Gegebenheiten und Kenntnisse zu vermitteln, so dass der/die Feuerwehrangehörige als Truppmitglied im Einsatz eingesetzt werden kann. Zu diesem Zweck erhält jede/r Teilnehmer/in eine entsprechende Laufkarte, die nach zwei Jahren ausgefüllt vorzulegen ist.

Die Truppmannausbildung Teil II schließt nach zwei Jahren mit einer theoretischen Lernzielerfolgskontrolle ab.

Zugangsvoraussetzung

  • Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I
  • Ausgefüllte Laufkarte

Um die Standortausbildung zu vereinfachen, besteht natürlich die Möglichkeit, Ausbildungsinhalte auch in anderen Ortsfeuerwehren zu absolvieren.

Damit dies planbar ist, ist es allerdings erforderlich, sich beim jeweiligen Ortsbrandmeister/In oder aber bei zentralen Veranstaltungen hier anzumelden. Ferner muss zu diesen Ausbildungen die Laufkarte mitgebracht werden, damit diese gleich am Termin entsprechend ausgefüllt werden kann.

Eine Terminübersicht mit den angebotenen Themen gibt es hier.